Geschichte und Rechtsquellen des Handelsrechts

 

Das Handelsrecht ist das Sonderrecht der Kaufleute. Das Handelsrecht hat sich aus dem deutschen und italienischen Stadtrecht entwickelt. Das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch von 1861 und das Handelsgesetzbuch (HGB) von 1897 wurden stark vom französischem Code de Commerce (1807) geprägt.

Die wesentlichen Regelungen des Handelsrechts finden sich im HGB. Daneben gibt es aber auch mehrere Sondergesetze, wie z. B. das Aktiengesetz, das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Daneben gibt es das Handelsgewohnheitsrecht und die Handelsbräuche (§ 346 HGB). Sie spielen aufgrund des Prinzips der Selbstverantwortlichkeit im Handelsrecht und des Bedürfnisses nach Einfachheit, Schnelligkeit und Verläßlichkeit eine wichtige Rolle.

In Österreich wurde das deutsche HGB 1939 übernommen. In der Schweiz ist das Handelsrecht im Obligationenrecht von 1881 mitgeregelt.

 

Verfaßt von:

Helmut W. Müller

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